Anträge im Stadtrat

Antrag 2003 auf Bestellung eines Behindertenbeauftragten

Der Stadtrat ernennt einen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Dieser soll sich als Ansprechpartner für Betroffene und Vermittler zwischen deren Problemen und dem Stadtrat betätigen.

Der Beauftragte muss nicht notwendigerweise Mitglied des Stadtrates sein, sollte aber mit jeder Legislaturperiode neu bestellt werden.

Begründung:

Die Gleichstellung Behinderter Menschen im Alltag gestaltet sich immer noch und trotz aller Bemühungen als sehr schwierig.
Die Stadt Dietfurt sollte ihren Bemühungen in dieser Hinsicht durch die Ernennung eines Behindertenbeauftragten weiteren Vorschub leisten.

In den nächsten Monaten sollen Planungen der Innenstadt erstellt werden, die unter Umständen behinderte Menschen ganz besonders betreffen.
Häufig sind es einfache Hilfen oder Ideen, die Menschen mit Behinderungen bereits Erleichterungen im täglichen Leben schaffen können.
Die Anhörung von Betroffenen oder deren Beauftragten bei Planungen sollte uns selbstverständlich werden.

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