Anträge im Stadtrat

Antrag 2004 zur Förderung der Jugendarbeit

Bezuschussung der Jugendarbeit durch die Stadt Dietfurt

Beschlussformulierungsvorschlag:

Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Dietfurt wird die Jugendarbeit in Vereinen und sonstigen der Jugendarbeit dienlichen Interessensgruppen gefördert.

Die Bezuschussung pro Jugendlichem beträgt bis zu 5 €.

Ein entsprechender Antrag ist bis zum 30. September des jeweiligen Haushaltsjahres bei der Stadtverwaltung einzureichen.
Dabei sind die Art der Jugendarbeit, die Anzahl der Veranstaltungen, die Namen der Kinder, die Häufigkeit ihrer Teilnahme und eine etwaige sonstige finanzielle Förderung durch andere Institutionen anzugeben.

Nach Auswertung der Anträge wird im Stadtrat über die jeweilige Bezuschussung entschieden. Dabei können sonstige Förderungen durch Dachverbände oder ähnliche Organisationen berücksichtigt werden.

Das Höchstalter für die Anerkennung als Jugendlicher im Sinne der Jugendförderung wird entsprechend den Regelungen des § 7 Abs.1 Nr.2 KJHG auf 18 Jahre festgesetzt,das Mindestalter auf 6 Jahre.

Ein Bezuschussungsrecht kann aus dem Beschluss nicht abgeleitet werden.

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